Praktikumsrichtlinien für den Bachelor-Studiengang Bauingenieurwesen SPO 2011, SPO 2013

Auszug aus der Studien- und Prüfungsordnung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) für den Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen

(Amtliche Bekanntmachung Nr. 77 vom 08.09.2009)


§ 12 Baupraktische Tätigkeit

(1) Im Rahmen des Bachelorstudiums ist eine mindestens achtwöchige baupraktische Tätigkeit nachzuweisen. Dieses Praktikum kann vor Aufnahme des Bachelorstudiums oder während des Bachelorstudiums im Ganzen oder in Teilabschnitten von wenigstens zwei Wochen abgeleistet werden. Die baupraktische Tätigkeit hat den Zweck, dem Studenten eine Anschauung von berufspraktischer Tätigkeit im Bereich des Bauwesens zu vermitteln. Dem Praktikum sind keine Leistungspunkte zugeordnet.

(2) Der Student setzt sich in eigener Verantwortung mit geeigneten Betrieben oder Unternehmen der Bauwirtschaft in Verbindung, in denen das Praktikum abgeleistet werden kann. Diese Betriebe oder Unternehmen müssen mit der Planung, Berechnung, Ausführung oder dem Betrieb baulicher Maßnahmen oder Anlagen operativ befasst sein.

(3) Am Ende der baupraktischen Tätigkeit sind ein Bericht und Praktikumszeugnisse dem vom Fakultätsrat bestimmten Prüfer nach § 15 Abs. 2 abzugeben. Der Bericht muss kurze Beschreibungen der ausgeübten Tätigkeiten und  ergänzende Skizzen zu den wesentlichen Arbeitsvorgängen und Arbeitsverfahren in übersichtlicher Form beinhalten. Die Praktikumszeugnisse müssen von den jeweiligen Betrieben oder Unternehmen ausgestellt sein und deren Stempel und Unterschrift tragen.

(4) Einschlägige berufspraktische Tätigkeiten, die in einem dem Studium vorangehenden oder es begleitenden erlernten baubezogenen Beruf erbracht wurden, können zu Teilen oder im Ganzen auf die baupraktische Tätigkeit angerechnet werden.

(5) Die baupraktische Tätigkeit ist abgeschlossen, wenn eine mindestens achtwöchige Tätigkeit nachgewiesen wird, der Bericht abgegeben und vom Prüfer anerkannt wurde. Die Durchführung des Praktikums ist im Studienplan geregelt. Das Berufspraktikum geht nicht in die Gesamtnote ein.